GEMEINSAMES FREIRAUMKONZEPT FÜR DEN OBERRHEIN CH-F-D
EU - INTERREG II OBERRHEIN MITTE -SÜD
(1994 - 1996)

ARGE mit CEPAGE, Paris und
Metron AG, Brugg (CH)

Freiraumkonzept Oberrhein - Titelseite

Das Projekt
Ausgehend von den internationalen Absichtserklärungen in der Déclaration Tripartite 1989 hinsichtlich einer Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen Umweltschutz und Raumordnung sowie auch den Erklärungen über die „Umweltzusammenarbeit“ des Dreiländerkongresses „Umwelt Oberrhein“ 1991 ist für den INTERREG-Raum ein gemeinsames Freiraumkonzept erarbeitet worden. Ziel ist hierbei insbesondere die Entwicklung eines konzeptionellen planerischen Ansatzes zur Sicherung, Sanierung und Entwicklung reproduktiver Freiraumfunktionen im Sinne einer nachhaltigen Leistungfähigkeit der natürlichen Ressourcen sowie auch ihrer dauerhaften Nutzungsmöglichkeiten. Diese Freiraumkonzeption soll desweiteren einen methodischen Beitrag zur Abschätzung der Umweltverträglichkeiten, z.B. der grenzüberschreitenden Raumplanungs- und Entwicklungspolitik im Oberrheingebiet, leisten. Hierbei sind auch die unterschiedlichen Verwaltungsstrukturen und raumplanerischen Instrumentarien in den drei Ländern zu berücksichtigen.

Das Konzept
Folgerichtig ist ein Konzept entwickelt worden, welches den jeweils regionalen Dienststellen ermöglichen soll, trotz der Komplexität und Vielschichtigkeit der Umweltprobleme im Oberrheingebiet und trotz der Unterschiede in den jeweiligen nationalen bzw. regionalen Planungsinstrumenten, -strategien und -konzepten, auf pragmatische, umsetzungsorientierte und vergleichbare Art und Weise Umweltgesichtspunkte auf allen Ebenen räumlicher Planung einzubeziehen. Von grundlegender Bedeutung für ein zukünftiges gemeinsames Handeln ist die Entwicklung einer gemeinsamen Planersprache, d.h. von Verfahren zur Interpretation, Bewertung sowie zur Zielformulierung bestimmter Freiraumqualitäten, die von allen Beteiligten akzeptiert werden können. Dies ist gerade auch deshalb notwendig, da man sich in den drei Ländern dem “Freiraum“ auf ganz unterschiedliche Art und Weise nähert. Die konstruktive Auseinandersetzung mit dem „Freiraum“ muss in Zukunft grenzenlos sein; angesichts grenzüberschreitender Entwicklungserfordernisse in der Oberrheinregion sind neben ökonomischen und soziokulturellen Aspekten auch ökologische und landschaftsgestaltende Gesichtspunkte in Entscheidungsprozessen aller Art adäquat einzubringen. Nur dann kann - über die jeweiligen Zuständigkeitsgrenzen hinweg - die natur- und kulturräumliche Identität der Oberrheinregion gesichert und entwickelt werden.

Gemeinsame Trägerschaft:
Regionalplanungsstelle beider Basel, CH-Liestal; Conseil Régional d’Alsace, F-67000 Strasbourg; Conseil Général du Haut-Rhin, F-68000 Colmar; Conseil Général Bas-Rhin, F-67000 Strasbourg; Ministerium für Umwelt Baden-Württemberg, D-70128 Stuttgart; Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg,D-70173 Stuttgart; Regionalverband Hochrhein-Bodensee, D-79761 Waldshut-Tiengen; Regionalverband Südlicher Oberrhein, D-79102 Freiburg i. Br.; Regionalverband Mittlerer Oberrhein, D-76137 Karlsruhe; Koordinierungsstelle Südpfalz bzw. Pamina/Instance d’Information et de Conseil sur les Questions Transfrontalières, F-67630 Lauterbourg

Die Aufgaben:
Das Freiraumkonzept für den Oberrhein wurde von 1994 - 1996 von einer trinationalen Arbeitsgemeinschaft -Metron Landschaftsplanung, Brugg, CH; CEPAGE, Paris, F und HHP, Rottenburg,D- bearbeitet. Das Projekt wurde von G. Hage, HHP geleitet.

Das Projekt ist zweisprachig aufbereitet; vielfältige Workshops, Veranstaltungen, Symposien etc. haben das Projekt begleitet. Die Planer hatten neben den inhaltlichen Aufgaben auch Moderations-, Koordinations- und Animationsfunktionen.

Freiraumkonzept Oberrhein - Drei-Säulen-Modell